Der Begriff AfA steht kurz für "Absetzung für Abnutzung" und spielt eine wesentliche Rolle in der steuerlichen Bewertung von Immobilien. Dieses Konzept ermöglicht es Eigentümern, den Wertverlust ihrer Gebäude und baulichen Strukturen über deren Lebensdauer hinweg steuerlich geltend zu machen. Ziel ist es, die Kosten für Anschaffung oder Errichtung der Immobilie über die Jahre verteilt abzuschreiben.
Verschiedene AfA-Methoden für Immobilien:
Lineare AfA:
Für Wohnimmobilien: Jährlich 2% der Anschaffungs- oder Baukosten, basierend auf einer angenommenen Lebensdauer von 50 Jahren.
Für Gewerbeimmobilien: Jährlich 3%, bei einer angesetzten Nutzungsdauer von 33,33 Jahren.
Zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten:
In bestimmten Fällen, wie bei energetischen Modernisierungen oder bei Immobilien unter Denkmalschutz, können Eigentümer von weiteren Abschreibungsmöglichkeiten profitieren.